Einzelzwangsvollstreckung

Auch wenn es mal nicht so rund läuft……

  • Liquiditätsengpässe
  • Kurzfristige Liquiditätsschwierigkeit
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung

 

Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit in den entsprechenden Stellen der Finanzverwaltung sind wir in der Lage sie effektiv zu unterstützen und die Lage realistisch einzuschätzen, wenn es mal nicht so rund läuft.

Häufig reicht unsere Position als kompetenter Mittler zwischen der Finanzverwaltung und unseren Mandanten aus um die brisante Situation zu entschärfen.


Beispiele :

  • Stundungsanträge
  • Vollstreckungsaufschub
  • Einstweilige Aussetzung der Vollstreckung

Wir zeichnen sinnvolle Alternativen und Möglichkeiten auf und versuchen auf diesem Weg, gemeinsam mit Ihnen das Schlimmste zu verhindern.