STEUERSTRAFRECHT

Keiner wünschte es sich, aber es kann jeden treffen.


 

Beispiele:

  • Sie haben vergessen, alle Einkünfte (Kapitaleinkünfte, Einkünfte aus dem Ausland, etc.) zu erklären
  • Eine Außenprüfung nimmt für Sie eine bedrohliche Wendung an
  • Sie haben nicht alle Voranmeldungen oder nicht alle Voranmeldungen korrekt abgegeben.

Hinweis: Selbst eine 100% richtige Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr heilt dies nicht grundsätzlich.

Ein solches Verfahren erfordert ganz andere Erfahrungen als ein herkömmliches Besteuerungsverfahren oder Außenprüfungsverfahren.

Wir stellen nach Absprache mit Ihnen ein vertrauensvolles und schlagfertiges Team zusammen, wenn es erforderlich erscheint, auch unter Zuhilfenahme eines erfahrenen Strafverteidigers.

Sie können sich auch in dieser Situation auf uns verlassen und wir schätzen das in uns gesetzte Vertrauen.